
Kanzlei Kristina Trahms
Herzlich willkommen!
Die Kanzlei Kristina Trahms hat sich auf alle rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Hund spezialisiert.
Ich stehe meinen Mandanten sowohl beratend als auch - sofern notwendig - bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Eine Vertretung ist
bundesweit vor sämtlichen Amts-, Land-, Oberlandes- und Verwaltungsgerichten möglich.
Ich vertrete bundesweit Hundehalter, Züchter, Vereine und alle sonstigen Personen, die mit Hunden zu tun haben. Die rechtlichen Probleme sind in Anbetracht von rund
10 Millionen in Deutschland lebenden Hunden vielfältig. Es existiert kein in sich abgeschlossener Gesetzestext, der die Hundehaltung in Deutschland regelt.
Die hierfür relevanten Vorschriften sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen enthalten. Neben den einschlägigen Rechtsnormen ist zudem die Kenntnis
aktuellster Gerichtsentscheidungen erforderlich.
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit ist die Vertretung von Hundehaltern gegenüber den Ordnungsbehörden nach Beißvorfällen. In diesen Verfahren ist eine anwaltliche
Vertretung dringend angeraten, um den Hund nicht mit unnötigen Maßnahmen zu belasten oder gar zu schädigen. Zudem drohen hier oft empfindliche Sanktionen bis hin zur
Abschaffung des Hundes, gegen die es sich zu wehren lohnt. Daneben sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetzes ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Schließlich bin
ich auf dem Gebiet der Züchterhaftung tätig.
Aufgrund meiner Spezialisierung und langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet verfüge ich über ein profundes juristisches Wissen und umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit
Behörden und Gerichten.
Bei der Lösung Ihrer Probleme verliere ich jedoch niemals die emotionale Bindung zu Ihrem Hund aus den Augen. Einfühlungsvermögen und Sensibilität
kombiniert mit lösungsorientiertem, kompetentem Handeln zeichnen mich aus – danke für Ihr Vertrauen!