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A Tribute to the dog - by George Graham Vest, 1870
The one absolutely unselfish friend that a man can have in this selfish world, the one that never deserts him, the one that never proves ungrateful or treacherous, is his dog.
Auszug aus der Rede von George Graham von 1870, der als Rechtsanwalt gegen einen Mann, der den Hund seines Klienten tötete, auftrat. Er gewann den Fall.

Kanzlei

In Deutschland leben rund 5 Millionen Hunde. Jeder Halter wird zwangsläufig mit rechtlichen Problemen konfrontiert – ob er will oder nicht. Durch meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin und meine Erfahrungen als Hundehalterin muss ich immer wieder feststellen, wie wenig Hundebesitzer über die rechtlichen Gegebenheiten zum Thema Hund informiert sind.

Verwundern tut dies nicht, denn es existiert kein in sich abgeschlossener Gesetzestext, der die Hundehaltung in Deutschland regelt. Die hierfür relevanten Vorschriften sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen enthalten. Deswegen fällt es nicht nur dem juristischen Laien schwer, den Überblick zu bewahren und Änderungen nicht zu verpassen. Neben den einschlägigen Rechtsnormen ist zudem die Kenntnis wichtiger Gerichtsentscheidungen erforderlich, da die vielen Gesetzesvorschriften letztlich erst durch bereits entschiedene Rechtsfälle konkretisiert und damit zum Leben erweckt wurden.

Die Kanzlei Kristina Trahms hat sich auf alle rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Hund spezialisiert. Ich stehe meinen Mandanten sowohl beratend als auch – sofern notwendig – bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Eine Vertretung ist bundesweit vor sämtlichen Amts-, Land-, Oberlandes- und Verwaltungsgerichten möglich. Daneben gestalte ich Ihnen alle Verträge, die eine hunderechtliche Thematik zum Gegenstand haben.

 

 

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