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Spezialisierung hat seinen Preis.

Guter Rat ist nicht umsonst.
Trotzdem lohnt es sich für Sie, für meine Beauftragung Geld auszugeben.


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder durch eine individuell geschlossene Vergütungsvereinbarung oder auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Aufgrund meiner hohen Spezialisierung und der meist sehr komplexen Sachverhalte biete ich Ihnen in den meisten Fällen eine individuelle Vergütungsvereinbarung an.

Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen um abschätzen zu können, ob ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend ist, so kann ich im Rahmen der sogenannten Erstberatung tätig werden.

Das RVG begrenzt in diesem Fall meine Gebühren für Verbraucher auf € 190,00 netto.

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Fall informiere ich Sie im Einzelnen in unserem Erstgespräch

Transparenz und Kontrolle der Kosten sind mir wichtig!

Sprechen Sie mich an!