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Kosten

Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich berechne grundsätzlich die dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Die Höhe des Honorars richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert, d.h. nach Ihrem finanziellen Interesse und nicht nach dem Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit der Sache oder gar dem Erfolg.

Es kann aus unterschiedlichen Gründen geboten sein, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Ich werde Ihnen in solchen Fällen den Abschluß einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Ich fordere auf das voraussichtlich entstehende Honorar angemessene Vorschüsse an.
Auf Wunsch teile ich Ihnen selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten mit.

Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen, um abschätzen zu können, ob sich eine intensive Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen anbietet, so kann ich im Rahmen der so genannten Erstberatung tätig werden. Das RVG begrenzt in diesem Fall meine Gebühren auf € 190,00 zuzüglich MwSt.. Überschreitet die Beratung allerdings den angemessenen Umfang, der einer Erstberatung zu Grunde gelegt werden kann, so können die Gebühren auch höher sein. Ich werde Sie aber in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hinweisen.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.

Transparenz und Kontrolle der Kosten sind mir wichtig!




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