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Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen, um abschätzen zu können, ob sich eine intensive Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen anbietet, so kann ich im Rahmen der so genannten Erstberatung tätig werden. Das RVG begrenzt in diesem Fall meine Gebühren auf € 190,00 zuzüglich MwSt.. Überschreitet die Beratung allerdings den angemessenen Umfang, der einer Erstberatung zu Grunde gelegt werden kann, so können die Gebühren auch höher sein. Ich werde Sie aber in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hinweisen. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.
Transparenz und Kontrolle der Kosten sind mir wichtig!
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